Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit uns abgeschlossenen Mietverträge mit Ausnahme von Mietkaufverträgen. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehend oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Stehen wir mit dem Kunden in laufender Geschäftsbeziehung, so gelten diese Bedingungen für alle künftigen Mietverträge mit den Kunden, soweit nicht bei Vertragsabschluss ausdrücklich andere Bedingungen mit einbezogen werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages sind die im Vertrag genannten Mietgegenstände einschließlich Zubehör. Für Art und Ausführung des Vertragsgegenstandes sind die schriftlichen Vereinbarungen maßgebend.
  2. Angaben hinsichtlich der Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes in Prospekten und Katalogen sowie auf Typenblättern sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Das gilt auch für Fotos, Zeichnungen und sonstige Abbildungen.

§ 3 Einsatzort

  1. Einsatzort ist der im Vertrag genannte Standort. Will der Kunde die Einsatzbedingungen ändern oder den Einsatzort wechseln, so bedarf er dazu unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Bereitstellung, Vertragslaufzeit

  1. Wir stellen dem Kunden den jeweiligen Vertragsgegenstand bereit.
  2. Bei Verträgen über mehrere Vertragsgegenstände sind wir berechtigt, die Geräte auch einzeln und nacheinander bereitzustellen.

§ 5 Annahme des Vertragsgegenstandes, Annahmeverzug

  1. Der Kunde ist bei der Bereitstellung des jeweiligen Vertragsgegenstandes zur Annahme des Vertragsgegenstandes zum vereinbarten Termin verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

§ 6 Umgang mit dem Vertragsgegenstand, Aufsichts- und Mitteilungspflicht

  1. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand schonend behandeln, alle geltenden Sicherheitshinweise und -vorschriften beachten. Er wird die mit dem Vertragsgegenstand arbeitenden Personen entsprechend unterweisen.
  2. Der Kunde wird zum ordnungs- und sachgemäßen Umgang des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Sollten sich durch nicht sachgerechte Verwendung Nachteile irgendwelcher Art für uns ergeben, ist der Kunde uns schadenersatzpflichtig.
  3. Verlust und Beschädigungen an dem Vertragsgegenstand und/oder dessen Zubehör teilt uns der Kunde unverzüglich mit.

§ 7 Wartung, Instandhaltung

  1. Der Kunde erhält den Vertragsgegenstand während der Vertragsdauer stets in ordnungsgemäßem und betriebssicheren Zustand, die beim Betrieb anfallenden Energiekosten trägt der Kunde.
  2. Werden Wartungs- und/ oder Reparaturmaßnahmen aufgrund von Gewaltschäden, Fehlbedienungen o. ä. vom Kunden zu vertretenden Umständen erforderlich, trägt dieser die entsprechenden Kosten. Die Verpflichtung zur Mietpreisentrichtung bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Verbot der Überlassung an Dritte

  1. Der Kunde darf den Vertragsgegenstand weder vermieten, verleihen, verpachten noch in sonst irgendeiner Weise unmittelbar oder mittelbar eine Überlassung an Dritte vornehmen, es sei denn, er hat vorab unsere schriftliche Zustimmung eingeholt.

§ 9 Haftung bei Verlust und Beschädigung des Vertragsgegenstandes

  1. Soweit uns der aus dem Verlust oder der Beschädigung entstandene Schaden nicht von der Versicherung gemäß § 11 dieser Bedingungen ersetzt wird, haftet der Kunde, es sei denn, wir haben den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten.

§ 10 Betriebsgefahr

  1. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes ist der Kunde Halter und für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen verantwortlich. Er hat auf eigene Kosten für die Einhaltung bestehender Gesetze einzustehen und uns diesbezüglich von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

§ 11 Versicherung

  1. Der Kunde versichert den Vertragsgegenstand für die Vertragslaufzeit gegen Transportschäden, Diebstahl, Feuer, Wasser zum Neuwert. Er weist uns den Versicherungsschutz auf Anfrage nach. Darüber hinaus tritt er bereits hiermit die Rechte aus dieser Versicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  2. Verletzt der Kunde seine Versicherungspflicht aus Ziffer 1. Oder sind wir noch nicht Inhaber der Rechte aus der einschlägigen Versicherung geworden, sind wir berechtigt, zur Sicherung von Schadensersatz- und Wiederherstellungsansprüchen unbeschadet weitgehender Rechte den noch ausstehenden Mietzins sofort fällig zu stellen, soweit der Schadensbetrag dadurch nicht überschritten wird.

§ 12 Mietzins, Zahlung

  1. Der genannte Mietpreis gilt ab dem Zeitpunkt des Mietvertrages zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung.
  2. Der Mietzins ist in voller Höhe grundsätzlich sofort nach Rechnungseingang beim Kunden rein netto ohne Abzug fällig. Bei einer Mietdauer von mehr als 30 Kalendertagen wird der Mietzins monatlich berechnet. Die monatlichen Raten sind in diesem Fall laufend im voraus zum jeweiligen Abrechnungstag fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet eines etwaigen höheren Verzugsschadens, den wir nachzuweisen haben, sowie etwaiger sonstiger Ansprüche ab Fälligkeit 4%-Punkte p.a. Zinsen über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, 8% über dem jeweiligen Basiszins, mindestens aber 9% p.a. berechnet. Dem Kunden steht es frei, uns einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  4. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllung Statt angenommen.

§13 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretungsverbot

  1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ansprüche des Kunden uns gegenüber sind nicht abtretbar.

§ 14 Fristlose Kündigung

  1. Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Uns steht dieses Recht insbesondere zu, wenn
    1. der Kunde sich mit 2 Monatsraten im Verzug befindet,
    2. über das Vermögen des Kunden oder eines Unternehmens innerhalb der Firmengruppe des Kunden das Vergleichs-, Konkurs- oder Insolvenzverfahren beantragt worden ist,
    3. der Kunde ohne unsere Zustimmung den Vertragsgegenstand einem Dritten überlässt,
    4. der Kunde in erheblichem Maße gegen die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen verstößt und dieses Verhalten trotz einer Abmahnung fortsetzt,
  2. Wird der Vertrag von uns fristlos gekündigt, sind wir berechtigt, vom Kunden die Herausgabe des Vertragsgegenstandes sowie Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu verlangen. Zu ersetzen ist uns derjenige Schaden, der uns durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entsteht.

§ 15 Gewährleistung

  1. Alle mit Mängeln behafteten Vertragsgegenstände werden nach unserer Wahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffern 2 entweder ausgebessert oder ausgetauscht. Der Kunde hat uns für Nachbesserungen, Neulieferungen oder Änderungen eine angemessene Zeit und ggf. Gelegenheit vor Ort zu gewähren.
  2. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserungen oder des Geräteaustausches hat der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen oder Herabsetzung des Mietzinses (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
  3. Wir haften unbeschadet der Regelungen in § 21 dieser Bedingungen nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  4. Auch für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind, haften wir nicht: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind.
  5. Werden vom Kunden oder von Dritten ohne unsere vorherige Einwilligung Änderungen oder Instandsetzungen vorgenommen, entstehen hierfür uns gegenüber keine Gewährleistungsansprüche.

§ 16 Rückgabe

  1. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Vertrages in gesäubertem und ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzugeben. Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht vereinbarte Änderungen am Vertragsgegenstand sowie erhebliche Verschmutzungen werden auf Kosten des Kunden beseitigt.
  2. Wird der Vertragsgegenstand in beschädigtem Zustand zurückgegeben, so verpflichtet sich der Kunde, eine dem Mietzins entsprechende Nutzungsentschädigung bis zu dem Zeitpunkt an uns zu zahlen, zu dem der gemietete oder ein neuer Vertragsgegenstand uns für die Vermietung wieder zur Verfügung steht.
  3. Bei vorzeitiger Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, denjenigen Mietzins zu entrichten, den wir bei Vertragsabschluss auf der Basis einer kürzeren Mietdauer beim Kunden erhoben hätten.
  4. Sofern das Mietgerät vom Mieter zur Abholung bereitgestellt wird, liegt die Verantwortung für das Mietgerät weiterhin, bis zur endgültigen Abholung, beim Mieter.

§ 17 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

  1. Der Kunde unterrichtet uns unverzüglich schriftlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Verfügungen Dritter, die sich gegen einen in unserem Eigentum stehenden Vertragsgegenstand richten, und überlässt uns Abschriften von Pfändungsverfügungen und Protokollen. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der genannten Maßnahmen abzuwenden.

§ 18 Weitergehende Haftung

  1. Nicht in diesen Bedingungen geregelte Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur in dem nachfolgend geregelten Umfang zu.
  2. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Wir sind bereit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren und eine entsprechend höhere Deckungssumme zu vereinbaren, sofern der Kunde die hierfür erforderliche Mehrprämie zahlt.

§ 19 Erfüllungsort, Gerichtsstand, allgemeine Bestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Ort, der im Mietvertrag vereinbart wurde.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Essen, auch wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn er im Inland keinen Gerichtsstand hat.
  3. Der Kunde zeigt uns einen Wechsel seines Wohn- oder Firmensitzes sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens unverzüglich an.